Allgemeine Geschäftsbedingungen

1.Durch Erteilung eines Auftrags erklärt sich der Auftraggeber mit den nachstehenden Geschäftsbedingungen einverstanden.

2.Ein Auftrag kommt allein dadurch zustande, dass unsere Tätigkeit in Anspruch genommen wird.Es Bedarf hierbei keinerlei Form auch nicht der Schriftform.

3. Die Annahme unserer Maklerdienste oder unserer Angebotsangaben sowie Auswertung von uns gegebener Nachweise genügen zum Zustandekommen eines Maklervertrages zu diesen
Geschäftsbedingungen.

4.Wir verpflichten uns, die Aufträge mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns zu bearbeiten und werden alle Unterlagen – soweit mit der Durchführung des Auftrages vereinbar – vertraulich behandeln.

5.Der Auftraggeber verpflichtet sich, unsere sämtlichen Mitteilungen und Unterlagen streng vertraulich zu behandeln. Erlangt ein Dritter durch den Auftraggeber bzw. den Empfänger oder mit dessen Billigung Kenntnis von unseren Mitteilungen, oder auch nur der Adresse, und gelangt der Dritte dadurch zu einem Geschäftsabschluss oder sonstigem wirtschaftlichen Vorteil, hat der
Auftraggeber an uns die vereinbarte Maklergebühr zu bezahlen, ohne dass es unsererseits eines Schadensnachweises bedarf.

6. Vorbehaltlich deren Zustimmung, geben wir auf Anfrage die Namen der jeweiligen Eigentümer bekannt.

7.Eine direkte Kontaktaufnahme mit dem Vertragspartner (Eigentümer bzw. Interessent) sollte nur mit unserer Zustimmung erfolgen. Von direkten Verhandlungen und deren Inhalt sind wir unaufgefordert in Kenntnis zu setzen.

8.Wir haben Anspruch auf Anwesenheit bei Vertragsabschluss und auf eine sofort zu erteilende Ausfertigung oder Abschrift des Vertrages und aller sich darauf beziehenden Nebenabreden, soweit diese für die Berechnung und Fälligkeit der Maklergebühr von Bedeutung sind.

9. Bei Alleinaufträgen ist eine etwaige frühere Objektkenntnis des Auftraggebers (Interessenten) unbeachtlich. Der Auftraggeber hat daher auch in diesem Fall die entsprechende Provision gemäß diesen Geschäftsbedingungen an uns zu entrichten.

10. Wir sind berechtigt, auch für den jeweiligen Vertragspartner entgeltlich oder unentgeltlich tätig zu werden.

11. Bis auf Widerruf dürfen weitere Objektangebote an den Auftraggeber angeboten und Exposés zugesandt werden. Für alle zukünftig von uns nachgewiesenen Objekte gelten die gleichen Bedingungen.

12. Entstehung des Provisionsanspruches:Mit dem Abschluss eines durch unseren Nachweis und/oder unsere Vermittlung zustande gekommenen Kauf-, Miet- oder Pacht-Vertrages, ist die angegebene Nachweis- bzw. Vermittlungsprovision am Tage des Vertragsabschlusses verdient, fällig und zahlbar.Es gelten folgende Provisionssätze:

13. A.)Bei Kaufverträgen:5,95% inklusive Mehrwertsteuer. Die Provision ist vom Käufer zu zahlen.
B.)Bei privaten Mietverträgen: 2,38 Monatskaltmieten inklusive der Mehrwertsteuer. Die Provision ist vom Mieter zu zahlen.
C.) Bei gewerblichen Mietverträgen: 3 Bruttomieten inkl. Mehrwertsteuer. Die Provision ist vom Eigentümer zu zahlen.
D.) Wünscht der Kunde eine Reservierung des Objektes, so ist dies nur mit Zahlung einer Reservierungsgebühr in Höhe von € 500,- möglich. Die Reservierungsgebühr ist sofort zahlbar und wird nicht zurück erstattet. Die Reservierungsgebühr wird auf die zu zahlende Provision angerechnet. Nach der Reservierung wird die Immobilie aus der aktiven Vermarktung genommen und keinen weiteren Kunden angeboten. Eine Reservierung im Bereich privater
Mietverträge ist nicht möglich.

14. Der Anspruch der Provision entsteht auch dann, wenn der Geschäftsabschluss statt durch den Auftraggeber selbst ganz oder teilweise durch dessen Ehegatten oder nahe Verwandte oder
Verschwägerte oder solche natürlichen oder juristischen Personen erfolgt, die zu ihm in gesellschaftsrechtlichen, vertraglichen oder wirtschaftlichen nahen Verhältnissen stehen.

15. Der Anspruch besteht auch dann, wenn die Mitursächlichkeit der Maklertätigkeit gegeben ist oder wenn der Vertragsabschluss erst nach Ablauf der Maklertätigkeit erfolgt. Übereinstimmung von Angebots- und Abschlussbedingungen ist nicht erforderlich.

16.Schadensersatzansprüche sind uns gegenüber, mit Ausnahme grob fahrlässigen Handelns, ausgeschlossen. Da wir uns bei allen Angaben auf die Informationen Dritter stützen müssen, können wir keine Gewähr für deren Richtigkeit und Vollständigkeit übernehmen.
Die Angebote sind freibleibend, da wir keine Gewähr für einen eventuellen Zwischenverkauf übernehmen können. Anderweitige Abmachungen erlangen nur durch schriftliche Bestätigung des Maklers Gültigkeit.Ist der Auftraggeber Vollkaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich rechtliches Sondervermögen, so ist für alle sich aus dem
Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten Langen der Gerichtsstand. Der gleiche Gerichtsstand gilt, wenn der Auftraggeber keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat oder nach Vertragsabschluss seinen gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Inland verlegt, soweit im internationalen Gerichtsabkommen nichts anderes geregelt ist.